Eine Recherche zum Thema der Deutschen Staatsangehörigkeit

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Material, vornehmlich vermutlich im Rahmen der Reichsbürger-Szene gesammelt und für euch veröffentlich.

Es folgt eine vierseitige Recherche eines Menschen, der sich mit der Relevanz eines Daseins als “Reichsbürger” auseinandersetzte:

 

 

Nach Ansicht des Gerichts bin ich “Deutscher”. Doch wer oder was ist ein “Deutscher”?

 

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) der Personal- und Wirtschaftsverwaltung BRD sagt dazu:

 

  • Die Bedeutung der Begriffe “Reichs- und Staatsangehörigkeit” im Sinne des Gesetzes hat sich geändert. An die Stelle der “Reichsangehörigkeit” ist gemäß. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Artikel 116, Abschnitt 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die “Reichsangehörigkeit” vermittelnde “Staatsangehörigkeit” in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.

 

  • § 1: Deutscher im Sinne dieses GEsetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

 

 

Das Bayrische Staatsministerium des Innern sagt dazu weiterhin:

 

  • Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Personalausweis oder der Reisepass der BRD sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • (Quelle: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/)

 

 

Die Definition des Begriffes “DEUTSCHER” findet man z.B. auch im “BGBI” (Bundesgesetzblatt) Teil III (102-1)

 

  • Dort heißt es: “DEUTSCHER ist, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt.”

 

 

Das Einführungsgeset zum BGB [BGBEG] in Artikel 5 [Personenstatut] Absatz 1 lautet:

 

  • “ (...) ist die Person auch DEUTSCHER, so geht diese Rechtsstellung vor.”

 

 

Das Passgesetz § 1 Passpflicht beruft sich auf bereits zitiertes:

 

  • (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (...)

 

 

Das Grundgesetz sagt in Artikel 16 zum vorliegenden Thema:

 

  • (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
  • (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

 

 

Das Grundgesetz sagt in Artikel 116 dazu:

 

  • (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
  • (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 08. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 08. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Das Magazin “DER SPIEGEL” sagt in der Ausgabe 41/2003 dazu auf den Seiten 44 und 45:

 

  • “Denn in seiner allerersten Verordnung hatte der Alliierte Kontrollrat im September 1945 war neben 24 anderen Bestimmungen auch jenes Gesetz aufgehoben, das Hitlers Machtfülle erst garantiert hatte - das so genannte Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das eigentlich "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" hieß. Mit dem Ermächtigungsgesetz im Rücken konnte Hitler schalten und walten, wie er wollte - und als Gesetzgeber und oberster Inhaber der vollziehenden Gewalt nach Gutdünken Erlasse herausgeben. Beispielsweise den Führererlass über die Staatsangehörigkeit.

 

 

Welt-Online schreibt am 25.08.2003 unter dem Titel "Der Führer schützt die Mörder noch":

 

  • Leon die Winter: Am 25. Mai 1943 wurde im Reichsgesetzblatt ein Führererlass veröffentlicht, der sechs Tage zuvor von Adolf Hitler unterzeichnet worden war. Der Erlass besteht aus zwei Paragrafen. Im ersten wird erklärt, dass "deutschstämmige" Ausländer, die Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS, der deutschen Polizei oder der "Organisation Todt" sind, vom Tag ihrer Einstellung an, also rückwirkend, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Im zweiten Paragrafen wird mitgeteilt, dass der Reichsaußenminister die Ausführung dieses Erlasses übernimmt. Er ist ein schlichter bürokratischer Text, präzise, nüchtern und erbarmungslos effizient. Er machte mit einem Federstrich aus allen Ausländern in deutschem Kriegsgebiet deutsche Staatsbürger. (...) Die Bundesrepublik Deutschland hat es bis zum heutigen Tag (2003) abgelehnt, die Klauseln des Führererlasses außer Kraft zu setzen. So haben sich in den Niederlanden geborene Kriegsverbrecher auf deutschem Hoheitsgebiet ihrer Bestrafung entziehen können. (...) Die Bundesrepublik konnte und kann nicht ein einziges Argument dafür anführen, dass sie an den Klauseln des Führererlasses festhält. Es ging um eindeutige Fälle von Kriegsverbrechen, begangen von identifizierten Tätern, die sich in der Bundesrepublik in Sicherheit gebracht hatten - und dort, vielleicht sogar zu ihrer eigenen Verwunderung, auch eine sichere Bleibe fanden. Das deutsche Grundgesetz lässt nicht zu, dass deutsche Staatsbürger an andere Länder ausgeliefert werden. Sogar notorische Kriegsverbrecher (...) geschützt. Aber es handelte sich hier nicht um "deutschstämmige" Deutsche. Es handelte sich um in den Niederlanden geborene und von ordentlichen niederländischen Gerichten verurteilte Niederländer, die von Adolf Hitler zu deutschen Staatsbürgern erklärt worden waren. Ich gehe davon aus, dass auch Kriegsverbrecher anderer Nationalitäten durch den Führererlass vom 19. Mai 1943 geschützt wurden und werden. Ihre Zahl (...) Hunderte von Massenmördern belaufen. Zahllose Maßregeln des Führer sind nach dem zweiten Weltkrieg für nichtig erklärt worden. An den Klauseln des Führererlasses vom 19. Mai 1943 jedoch wollte die Bundesrepublik nicht rütteln, so sehr andere Länder auch darauf drängten. Leon die Winter ist Filmregisseur und Schriftsteller. 2002 erhielt er den WELT-Literaturpreis: Zuletzt erschien der Roman "Malibu".

 

 

Kommentare des anonymen Journalisten zum Thema "Deutsche Staatsangehörigkeit":

 

  • Da die Staatsangehörigkeit (StAG) der Personal- und Wirtschaftsverwaltung der BRD auf den Führererlass vom 19. Mai 1943 zurück geht, kann mit bei dem Begriff "DEUTSCH" als Staatsangehörigkeit auf einem Personalausweis nur die Definition aus Zeiten des Nationalsozialismus gemeint sein.

 

  • Warum leiten die BRD-Ideologen (bzw. die Legislative) die Zugehörigkeit ihres Personals aus dem Führererlass unter Hitler über die Staatsangehörigkeit ab, obwohl Schwarz-Rot-Gold die Farben der demokratischen Weimarer Republik sind? Weil man ansonsten manche Wiedergutmachungszahlungen hätte annullieren können? Bundespersonal kann vermuten, wer Staatsbürger im Rahmen der ursprünglichen demokratischen Weimarer Republik von 1913 war, lehnt aber offizielle oder verbindliche Aussagen dazu ab.

 

  • Es empört, dass die BRD weiterhin an der Weimarer Verfassung festhält, doch gleichzeitig den Führererlass bei der Bestimmung der deutschen Staatsangehörigkeit heranzieht. Dass sich fundamentale Instanzen der BRD zudem als GmbH recherchieren lassen, schürt weiteres Misstrauen gegenüber der BRD. Denn viele Menschen denken bei dem Begriff "GmbH" eher an kommerzielle und profit-gesteuerte Dinge, doch sehen sich dadurch nicht in ihrer Würde als Volk verteidigt.

Das Bundesverfassungsgerich stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[7] ):

 

  • Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Artikel 16, Artikel 23, Artikel 116 und Artikel 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, an der der Senat festhält.

 

 

  • Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]).

 

 

  • Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staats gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (...). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nichts "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (...) Sie beschränkt staatsrechtliche Hoheitsgewalt auf dem "Geltungsbereich des Grundgesetzes".

 

 

Bei den 4+2 Verhandlungen in Paris wurde Artikel 23 a.F. GG (Territorialer Geltungsbereich) am 17.07.1990 aufgehoben. Gleichzeitig wurde zum 18.07.1990 die DDR-Verfassung aufgehoben.

 

Das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S72 Kr 433/93) hat im Gerichtsbescheid einer Negationsklage vom 22. September 1993 festgestellt, dass der "Einigungsvertrag" vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II, S. 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17. Juli 1990 aufgelöst worden ist. Das Sozialgericht Berlin soll auch im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen: S 56 Ar 239/92) die Existenz einer sogenannten "Kommissarischen Reichsregierung" festgestellt haben.

 

Am 25. September 1990 wurde das "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" unterzeichnet (03. Januar 1994 ratifiziert, BGBl. II S.26), wo es in der Präambel heißt: "(...) in der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren" und dann weiterführend beschreibt, dass Berlin in jeder Hinsicht weiter als Hauptstadt der Weimarer Republik bis zum Friedensvertrag unter dem Gesetz der Siegermächte steht. Artikel 2 daraus lautet:

 

  • Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und verwaltende Maßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

 

Nach dem Willen der Besatzungsmächte als Gesetzgebern besteht Deutschland der Version "Weimarer Republik" (umgangssprachlich: Deutschland als Ganzes) rechtlich bis heute mit allen seinen Gesetzen fort, während der Bundesrepublik in Deutschland staatsrechtliche Hoheitsgewalt bereits 1990 durch Entzug des Verwaltungsgebietes (Artikel 23 GG) entzogen wurde. Schwarz-Rot-Gold sind die Farben der Weimarer Republik.

 

  • Kleine Widersprüchlichkeiten vermitteln im Gesamtbild das Gefühl, dass die Verantwortlichen der deutschen Rechtssprechung nicht sauber gearbeitet haben. Entsprechend sind moderne Reichsbürger der Hinweis darauf, dass sich das Gesetz unter der Lupe betrachtet teilweise als Willkür zu erkennen gibt, welcher der Geschmack einer respektablen Autorität abhanden kommt. Sofern niemanden ein nachweislicher Schaden entsteht, sind moderene Reichsbürger die Anwälte für eine staatliche Rechtssprechung, die mehr Gerechtigkeitsempfinden als bisher in Deutschland vermittelt.

Für die Dreimächte, die Viermächte und den SHAEF-Gesetzgeber ist Deutschland in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 mit der Gesetzgebung bis zum 30. Januar 1933 definiert (SHAEF-Gesetz Nr. 52). Die Vier Mächte haben Rechte und Verantwortlichkeiten für ihre jeweilige Besatzungszonen, also "in Bezug auf Berlin und Deutschland" und für "Deutschland als Ganzes" in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 und über Groß-Berlin als Reichshauptstadt, also "hinsichtlich oder über" Deutschland.

 

Berlin wurde durch das Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde (Groß-Berlin-Gesetz) vom 27. April 1920 gebildet, und nach dem "Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin" (in Kraft seit 7./8. Mai 1945) unter die Verwaltung der Alliierten gestellt. Daran hat sich bis heute nach dem Bundesgesetzblatt vom 12.06.1990 (Titel: "Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte" vom 08.06.1990) nichts geändert. Durch Aufhebung des Artikel 23 GG im Jahr 1990 und die Rechtsfolgen der Bereinigungsgesetze der Jahre 2006/2007 ist das SHAEF-Law wieder unmittelbar gültig. Man siehe dazu Folgendes:

 

Proklamation Nr. 1

AN DAS DEUTSCHE VOLK !

Ich, General Dwight D. Eisenhower, Oberster Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte, gebe hiermit Folgendes bekannt:

 

I.

Die Alliierten Streitkräfte, die unter meinem Oberbefehl stehen, haben jetzt deutschen Boden betreten. Wir kommen als ein siegreiches Herr, jedoch nicht als Unterdrücker. In dem deutschen Gebiet, das von Streitkräften unter einem Oberbefehl besetzt ist, werden wir den Nationalsozialismus und den deutschen Militarismus vernichten, die Herrschaft der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei beseitigen, die NSDAP auflösen, sowie die grausamen, harten und ungerechten Rechtsätze und Einrichtungen, die von der NSDAP geschaffen worden sind, aufheben. Den deutschen Militarismus, der so oft den Frieden der Welt gestört hat, werden wir endgültig beseitigen. Führer der Wehrmacht und der NSDAP, Mitglieder der Geheimen Staats-Polizei und andere Personen, die verdächtigt sind, Verbrechen und Grausamkeiten begangen zu haben, werden gerichtlich angeklagt, und, falls für schuldig befunden, ihrer gerechten Bestrafung zugeführt.

 

SHAEF-Law, Artikel V (9.): "Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat".

 

 

Anmerkungen von DeutscherStolz.de dazu:

 

Wie kann es eine Bundeswehr geben, wenn das SHAEF-Law bis heute an der Entmilitarisierung von Deutschland arbeitet? Eine deutsche Rüstungsindustrie ist damit gegen die ausländischen Auflagen der Siegermächte bezüglich Deutschland. Doch wie kann es überhaupt eine Regierung in der BRD geben, wenn nach dem SHAEF-Law ohne Militär gar keine rechtssprechenden Befugnisse in einem Land existieren? Ohne zu jetzigen Zeitpunkt Reichsbürger persönlich zu kennen, vermute ich, dass man als selbstbestimmter Reichsbürger darauf spekuliert, von der BRD nur bedroht zu sein, doch nicht abschließend verurteilt werden kann, da sich in höherer Instanz keine absolut stichhaltig belegbaren Regierungsbefugnisse bei der Regierung feststellen lassen, wenn man sich selbst in den aufgezählten Punkten vor Gericht behaupten kann.

 

Und in jedem Fall wurde oft genug direkt oder indirekt nachgewiesen, dass das Deutsche Reich als Fundament richterlicher Gewalt noch existiert, abgesehen davon, dass jeder Mensch an sich in einer Demokratie die Wahl hat, an die Existenz eines Deutschen Reiches zu glauben. Man könnte den modernen Reichsbürgern eventuell vorwerfen, dass sie ihre eigenen Belege nicht ernst genug nehmen, da ein Richter der BRD im Rahmen der angeführten Zitate von einem Reichsbürger verlangen kann, dass er gleichzeitig als Richter des Deutsches Reiches anzusehen ist. Doch glaube ich dennoch im Herzen zu sehen, dass es bei dieser Thematik letztlich um eine Würde geht, die man im Deutschen Reich gegenüber dem Volke noch erahnen kann, in der noch aktuellen BRD aber schmerzlich vermisst.

 

Da man mich seit 2021 (bis auf eine Ausnahme) schmerzlich bezüglich der Missbrauchssekte unter Herrn Maximilian Pütz ignorierte, und ich in der BRD bezüglich dem Thema Wohnraum und Obdachlosigkeit einen fehlerhaften Grundansatz in der Verarztung der Not des Volkes erkenne, bin ich auch selbst offener für das Thema der Reichsbürgerschaft geworden. Nicht, um einen Umsturz oder dergleichen zu planen. Sondern weil ein stolzerer Staat im Geiste mehr Hoffnung erweckt, als das, was mich nun schon seit Jahren restlos frustriert...

 

Zudem macht ein Staat, der Geld an Alkohol und Zigaretten verdienen möchte, nicht den Eindruck von etwas, dem ich Treue schwören möchte. Denn das klingt nur wie Verrat und wie ein Gehen über Leichen. Und solange das Deutsche Reich nur diffus im Hier und Heute erfahrbar ist, kann ich das, was ich im Namen der Gemeinschaft mache, als Treue gegenüber dem ursprünglichen Deutschen Reiche für mich persönlich verbuchen.

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